Für das Jahr 2026 bleiben die Rentenbeiträge für Handelsagenten (Enasarco-Beitrag) unverändert und betragen weiterhin insgesamt 17,00%, davon 8,50% zu Lasten des Auftraggebers und 8,50% zu Lasten des Agenten.
Der Beitrag wird auf die im jeweiligen Quartal angereiften Provisionen berechnet, auch wenn diese noch nicht ausbezahlt wurden (Kompetenzprinzip).
Die Enasarco legt jährlich Mindest- und Höchstbeträge für die Beitragspflicht fest, wobei zwischen Mehrfirmenvertretern (agente plurimandatario) und Einfirmenvertretern (agente monomandatario) unterschieden wird:
1. Mehrfirmenvertreter (Tätigkeit für mehrere Auftraggeber)
Jährliche maximale beitragspflichtige Provision 30.478,00 €
Jährlicher Mindestbeitrag 515,00 €
2. Einfirmenvertreter (Tätigkeit für einen Auftraggeber)
Jährliche maximale beitragspflichtige Provision 45.717,00 €
Jährlicher Mindestbeitrag 1.026,00 €
Für Handelsagenten, die ihre Tätigkeit in der Form einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) ausüben, beträgt der Enasarco-Beitrag 4,00% (davon 3,00% zu Lasten des Auftraggebers und 1,00% zu Lasten des Agenten), berechnet auf Provisionen bis zu einem Höchstbetrag von 13 Mio. € jährlich.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.